Fall: Unionsorgane
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Kommission erlässt eine Richtlinie gemäß Art. 288 Abs. 3 AEUV, die vorsieht, dass Rechtsanwälte nur noch Mandaten in dem Mitgliedstaat ihrer Zulassung und Ansässigkeit beraten dürfen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fall: Unionsorgane
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit ist vorliegend eröffnet.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nur die Mitgliedstaaten, nicht aber die Unionsorgane, sind Verpflichtete der Grundfreiheiten.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Den Unionsorganen wird bei der Ausgestaltung und Beschränkung der Grundfreiheiten ein weiter gefasstes Ermessen zugestanden als den Mitgliedstaaten.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!