Öffentliches Recht
Europarecht
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Van Binsbergen“)
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Van Binsbergen“)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Niederländer V mandatiert die niederländische Rechtsanwältin N ihn zu vertreten. N verlegt während des Verfahrens ihren Wohnsitz von Den Haag nach Brüssel und wird daraufhin gemäß den niederländischen Regelungen nicht mehr als Prozessbevollmächtigte zugelassen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Van Binsbergen“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit ist eröffnet.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Regelung, dass bei Wegzug keine Zulassung mehr als Prozessbevollmächtigte möglich ist, stellt eine unterschiedslose Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Bei der streitigen Regelung handelt es sich um eine versteckte Diskriminierung.
Ja!
4. Vorliegend kommt die Rechtfertigung über die geschriebenen Rechtfertigungsgründe gemäß Art. 62 i.V.m. Art. 52 AEUV in Betracht.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Die Einhaltung bestimmter Berufsregeln stellt ein zwingendes Allgemeininteresse dar.
Ja, in der Tat!
6. Für derartige Niederlassungserfordernisse gelten strenge Rechtfertigungsanforderungen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
asanzseg
29.4.2023, 14:37:25
Ich verstehe nicht… im Vorherigen Fall mit der zwingenden Anmeldung zur Handwerksrolle und dem dadurch verhängten Bußgeld aufgrund von Schwarzarbeit wurde eine mögliche Rechtfertigung weder geschrieben noch ungeschrieben gänzlich abgelehnt, dabei handelte es ebenfalls um eine Berufsregelung zur Kontrolle bestimmter Berufe. Wieso wurde es in einem Fall als ungeschriebene Rechtfertigung zugelassen und in dem anderen Fall nicht ?
Ani
24.3.2024, 10:58:48
Die Protagonistin ist ja hier selbst Niederländerin und somit nur zufällig von der versteckten Diskriminierung betroffen. muss man darauf im Gutachten eingehen?