Öffentliches Recht
Europarecht
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Kommission/ Niederlande“)
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Kommission/ Niederlande“)
22. Oktober 2025
2 Kommentare
4,7 ★ (8.425 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Sicherheitsdienste und deren Führungskräfte benötigen in den Niederlanden eine Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit. Belgier B führt ein Sicherheitsunternehmen, dass sporadisch auch Aufträge in den Niederlanden annimmt. B hat bereits in Belgien eine Erlaubnis eingeholt. Dies wird jedoch nicht berücksichtigt.
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