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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Blanco und Fabretti“)
Sachverhalt
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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Kommission/ Niederlande“)
Sicherheitsdienste und deren Führungskräfte benötigen in den Niederlanden eine Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit. Belgier B führt ein Sicherheitsunternehmen, dass sporadisch auch Aufträge in den Niederlanden annimmt. B hat bereits in Belgien eine Erlaubnis eingeholt. Dies wird jedoch nicht berücksichtigt.

Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV (Glücksspielfall)
In den Bundesländern besteht ein regionales Monopol auf Glücksspiel. Die Inhaber der staatlichen Monopole bewerben das Glücksspiel intensiv. Für Private ist die Glücksspielvermittlung verboten. Franzose F vermittelt online Glücksspiel an Kunden in Deutschland.