Öffentliches Recht

Europarecht

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Blanco und Fabretti“)

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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Blanco und Fabretti“)

23. März 2026

9 Kommentare

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Eine italienische Regelung sieht die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Glücksspielgewinnen vor. Wenn sie aus Italien stammen, werden die Gewinne begünstigt versteuert. Grund sei die Verhinderung von Geldwäsche. Italiener B betreibt Glückspiele im gesamten Unionsgebiet.

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