Öffentliches Recht
Europarecht
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Blanco und Fabretti“)
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Blanco und Fabretti“)
17. August 2025
4 Kommentare
4,6 ★ (5.392 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Eine italienische Regelung sieht die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Glücksspielgewinnen vor. Wenn sie aus Italien stammen, werden die Gewinne begünstigt versteuert. Grund sei die Verhinderung von Geldwäsche. Italiener B betreibt Glückspiele im gesamten Unionsgebiet.
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