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Kommanditgesellschaft
Wirksamwerden im Innen- und Außenverhältnis
Wirksamwerden im Innen- und Außenverhältnis
13. Februar 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (8.131 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
U und F möchten eine Copyshop-KG gründen, obwohl ihr Betrieb noch keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Vor der Eintragung ins Handelsregister kauft U im Namen der KG bei V einen Kopierer. Die KG bezahlt V nicht. V möchte deshalb Kommanditistin F direkt in Anspruch nehmen.
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Einordnung des Falls
Wirksamwerden im Innen- und Außenverhältnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da U und F kein Handelsgewerbe betreiben, können sie keine KG gründen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die KG ist bereits mit Geschäftsbeginn wirksam entstanden.
Nein!
3. Für die gegenüber V bestehende Verbindlichkeit haftet F daher persönlich und unbeschränkt.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
/qwas
19.12.2023, 15:53:27
Wenn die Konstruktion über eine GbR und § 1
28 HGBanalog läuft, wozu gibt es dann die Regelung des §
176 HGB?
hannabuma
20.12.2023, 00:55:06
Ich glaube die Regelung des §
176 HGBist nur auf die Ist-KG anwendbar. Hier im Fall haben wir ja lediglich eine Kann-KG, die vor der Eintragung ins Handelsregister eine GbR ist und erst mit der Eintragung zur KG wird. Damit wären hier die KG Vorschriften noch nicht anwendbar.
Dogu
28.6.2024, 15:25:42
Wortlaut 176 I: Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist -> Kann-KG gerade kein Handelsgewerbe.

Dua
1.9.2024, 16:04:41
Wenn vor der Eintragung der Kann-KG GbR-Recht anzuwenden ist, wie konnte U dann alleine wirksam zu Lasten der V vertreten? Bei der GbR besteht doch Gesamtvertretung. Dass man eine Einzelvertretung durch U evtl. als
konkludentvereinbart betrachtet, weil später eine KG gegründet werden soll, würde ich mit den damit einhergehenden rechtlichen Nachteilen für V eher verneinen.

Dua
1.9.2024, 16:05:42
Ich meinte F, nicht V Q_Q
Lena123
7.12.2024, 16:45:34
Ich dachte bislang immer, dass es auf den Gesellschaftszweck ankommt. Beide wollen eine KG gründen. Im Außenverhältnis besteht eine solche nach §§ 161 II, 123 HGB doch mit der Zustimmung aller Gesellschafter oder nicht?
Lena123
17.12.2024, 11:52:06
Vor Handelsregistereintragung entsteht die oHG, wenn sie mit Zustimmung aller Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnimmt ($ 123 Abs. 1 S. 2 HGB), mindestens muss der Betrieb eines Handelsgeschäfts angestrebt werden. Konstitutiv ist die Handelsregistereintragung auch für den Fall, in dem der Geschäftsbetrieb nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist oder die Gesellschaft nur eigenes Vermögen verwaltet, §§ 107 Abs. 1 S. 1, 123 Abs.
1 HGBZum Zeitpunkt muss noch kein dem § 1 II HGB entsprechender Umfang vorliegen, sondern allein der Wille ein solches Handelsgewerbe betrieben zu wollen genügt. Diese Quellen beziehen sich auf die oHG. Eine Ist-KG liegt somit vor, entweder wenn diese im Handelsregister eingetragen ist oder bereits ein Gewerbe nach § 1 II HGB vorliegt und diese am Verkehr teilnimmt. Wenn allein letzteres vorliegt ist §
176 HGBanzuwenden. Wenn nicht, also keiner von beiden Fällen, liegt eine Kann- KG vor. Dann sind die Vorschriften der GbR anzuwenden, weil weder eine Eintragung ins HR vorliegt (Vorschriften der oHG Verweisnorm 176 ohg) Hab ich das jetzt so richtig verstanden? https://www.juracademy.de/handelsrecht-gesellschaftsrecht/rechte-pflichten-gesellschafter.html