Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Leistungskondiktion
Buchposition erlangt (unrichtige Bekundungen des Grundbuchs)
Buchposition erlangt (unrichtige Bekundungen des Grundbuchs)
21. August 2025
14 Kommentare
4,7 ★ (23.520 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V und K schließen einen Kaufvertrag über ein Grundstück (§§ 433, 311b I BGB). Trotz korrekter Auflassungserklärung trägt das Grundbuchamt fehlerhaft den D als neuen Eigentümer im Grundbuch ein.
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