Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
Abwandlung 4: bauliche Anlage, da dauerhaft ortsfest genutzt
Abwandlung 4: bauliche Anlage, da dauerhaft ortsfest genutzt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Faulpelz F hatte nie die Energie aufgebracht, sich um ein Haus auf seinem Grundstück zu kümmern. Ihm kommt die geniale Idee, dass er auch einen Wohnwagen dort aufstellen und einfach dauerhaft darin wohnen kann. Nachbarin N findet das so nicht in Ordnung.
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Einordnung des Falls
Abwandlung 4: bauliche Anlage, da dauerhaft ortsfest genutzt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ob ein Vorhaben Gegenstand eines Baugenehmigungsverfahrens wird und einer Baugenehmigung bedarf, hängt zunächst davon ab, ob es sich um eine bauliche Anlage handelt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der dauerhaft aufgestellte Wohnwagen des F ist eine bauliche Anlage. Der Anwendungsbereich des Baurechts ist eröffnet - mit der Folge, dass V möglicherweise eine Baugenehmigung benötigt.
Genau, so ist das!
3. Auch solche Anlagen, die nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest benutzt zu werden, sind bauliche Anlagen i.S.d. Bauordnungsrechts.
Ja!
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