Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
AGB
§ 305 Abs. 2 BGB Grundsatz: Erforderlich ist ein ausdrücklicher Hinweis, einfache Standardkonstellation
§ 305 Abs. 2 BGB Grundsatz: Erforderlich ist ein ausdrücklicher Hinweis, einfache Standardkonstellation
19. Mai 2025
16 Kommentare
4,7 ★ (21.302 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Hobbybäuerin B betreibt einen Hof zur Selbstversorgung. Sie kauft bei Verkäuferin V einen Mähdrescher für €300.000. B unterschreibt ein Kaufpreisformular der V, das auf die mitabgedruckten AGB verweist. Diese enthalten neben Angaben zum Modell und dem Preis eine Klausel, die sämtliche Gewährleistungsrechte ausschließt.
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Einordnung des Falls
§ 305 Abs. 2 BGB Grundsatz: Erforderlich ist ein ausdrücklicher Hinweis, einfache Standardkonstellation
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in den Vertrag wirksam einbezogen worden sind (§ 305 Abs. 2 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat B ausdrücklich auf die AGB-Klausel mit dem Gewährleistungsausschluss hingewiesen.
Genau, so ist das!
3. V hat B die Möglichkeit verschafft, von den AGB in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.
Ja, in der Tat!
4. B war mit der Geltung der AGB-Klausel nicht einverstanden.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
gelöscht
29.7.2021, 12:30:21
Geht aus dem SV hervor, dass B nicht Unternehmerin iSv §14 BGB ist? Ich finde es naheliegend, sie als Unternehmerin anzusehen. Dann würde ja gem. § 310 I 1 BGB der § 305 II BGB keine Anwendung finden.

Lukas_Mengestu
9.12.2021, 12:19:53
Vielen Dank für den Hinweis, Adam. Wir haben den Sachverhalt nun noch einmal angepasst, um deutlicher hervorzuheben, dass B keine Unternehmerin ist und einen entsprechenden Vertiefungshinweis ergänzt. Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team
Kristen
22.4.2025, 22:29:32
Aus welcher Sachverhaltsangabe hätte ich entnehmen sollen, dass B mit der Geltung der Klausel einverstanden war oder eben nicht ? Fehlt da nicht eine Angabe zu ?

Paulah
24.4.2025, 09:59:12
Sie unterschreibt das Formular, dass den Hinweis auf die AGB enthält. Damit erklärt sie sich einverstanden mit der Geltung.