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Grundfall II: Leistungsrechtliche Dimension der Grundrechte
Grundfall II: Leistungsrechtliche Dimension der Grundrechte
11. Juli 2025
5 Kommentare
4,7 ★ (17.356 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Regierung R möchte ihre Unterstützung für das klassische Familienmodell ausdrücken und lässt allen ehelichen Kindern einen Jahresvorrat an Süßigkeiten liefern. Nichteheliche Kinder – wie N – gehen leer aus. N und seine Eltern begehren die gleiche Lieferung von R.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall II: Leistungsrechtliche Dimension der Grundrechte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. N und seine Eltern begehren mit der Süßigkeitenlieferung ein staatliches Handeln und machen damit ein Leistungsrecht geltend.
Ja!
2. Der Anspruch nichtehelicher Kinder auf Gleichstellung mit ehelichen Kindern (Art. 6 Abs. 5 GG) stellt ein originäres Leistungsrecht dar. Können sich N und seine Eltern darauf berufen?
Genau, so ist das!
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