Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeine Grundrechtslehren
Grundfall II: Leistungsrechtliche Dimension der Grundrechte
Grundfall II: Leistungsrechtliche Dimension der Grundrechte
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Regierung R möchte ihre Unterstützung für das klassische Familienmodell ausdrücken und lässt allen ehelichen Kindern einen Jahresvorrat an Süßigkeiten liefern. Nichteheliche Kinder – wie N – gehen leer aus. N und seine Eltern begehren die gleiche Lieferung von R.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall II: Leistungsrechtliche Dimension der Grundrechte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. N und seine Eltern begehren mit der Süßigkeitenlieferung ein staatliches Handeln und machen damit ein Leistungsrecht geltend.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Anspruch nichtehelicher Kinder auf Gleichstellung mit ehelichen Kindern (Art. 6 Abs. 5 GG) stellt ein originäres Leistungsrecht dar. Können sich N und seine Eltern darauf berufen?
Genau, so ist das!
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