Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Unbeendeter Versuch bei außertatbestandlicher Zielerreichung - Literatur Mindermeinung
Unbeendeter Versuch bei außertatbestandlicher Zielerreichung - Literatur Mindermeinung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O einen Denkzettel erteilen. Daher rammt er diesem ein Messer in den Magen, wobei es ihm egal ist, ob dieser stirbt. Als er die Klinge wieder herauszieht, geht T davon aus, dass O nicht sterben wird. Ohne ärztliche Behandlung wäre O verstorben. (2/2)
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unbeendeter Versuch bei außertatbestandlicher Zielerreichung - Literatur Mindermeinung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch ist nach h.M. fehlgeschlagen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt nach der Mindermeinung ein unbeendeter Versuch vor.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Für die Ansicht spricht, dass sich der Täter in diesem Fall nicht wieder der Rechtsordnung zugewandt hat.
Ja!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
WillezurGerechtigkeit
7.5.2021, 02:14:44
Bzgl der Kritik der mM: ich finde, dass man insbesondere im
Rücktrittsrechtmerkt, wie absurd die Vorstellung eines vernünftigen, von strafrechtlicher ratio beseelten Straftäters ist. Meiner Meinung nach ein rein theoretisches, aber kriminologisch kaum haltbares Argument.
ehemalige:r Nutzer:in
5.12.2021, 02:33:32
Evtl. Kann man hier allerdings überlegen, ob sich der Täter in so einer Situation nicht doch denkt, dass es ihm vielleicht hilft zurückzutreten. Die Alternative wäre ja nur, dass er sowieso wegen Mord bestraft wird und dementsprechend am besten Zeugen beseitigt. Hier kann man schon überlegen, ob sich er Laie einen solchen Gedanken vorstellt. Krimimologisch wäre es ja interessant, wie sich eine andere Rechtslage auswirken würde. Aber da wäre es wahrscheinlich relevanter, was der Laie denkt, wie sich die Erfolgsverhinderung auswirkt.
Sniter
21.2.2023, 16:13:41
Nora Mommsen
21.2.2023, 17:30:36
Hallo Sniter, danke für deine Frage. Diese Meinung vertritt die
Einzelaktstheorie- da nach dieser auf jede Handlung abzustellen ist, ist mit dem Stich, der nicht zum Tode geführt hat der Versuch fehlgeschlagen. Für die Vertreter der
Einzelaktstheoriestellt sich die Frage nach der Rücktrittsmöglichkeit bei außertatbestandlicher Zielerreichung (so auch die
Denkzettelfälle) gar nicht, weil nach ihrer Ansicht bereits nach dem Einsatz des ersten Tatmittels ein
fehlgeschlagener Versuchvorliegt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team