Lederspray-Variante 1 (Kausalität des zustimmenden Gremienmitglieds bei Mehrheit von nur einer Stimme)
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Beschluss der fünf Gesellschafter G1-5 der L-GmbH, das Lederspray trotz Gesundheitsgefahr zu vermarkten, ergeht mit hauchdünner Mehrheit. G1-3 stimmen dafür, G4 und G5 dagegen.
Einordnung des Falls
Lederspray-Variante 1 (Kausalität des zustimmenden Gremienmitglieds bei Mehrheit von nur einer Stimme)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat eine Rechtsgutsverletzung erlitten (§ 823 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
2. G1 hat den Beschluss und damit die Atemwegserkrankung der K kausal verursacht.
Ja, in der Tat!