Zivilrechtliche Nebengebiete
Internationales Privatrecht
Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)
Internationaler Gerichtsstand bei Verbraucherverträgen
Internationaler Gerichtsstand bei Verbraucherverträgen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A aus Aachen betreibt einen Online-Shop für Musikinstrumente. Seine Homepage ist in den Sprachen Deutsch, Französisch und Niederländisch verfasst. Hobbymusiker B aus Belgien kauft dort ein Cello. A liefert. B zahlt nicht.
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Einordnung des Falls
Internationaler Gerichtsstand bei Verbraucherverträgen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anwendungsbereich der EuGVVO (Brüssel Ia-Verordnung) ist vorliegend eröffnet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wenn der Kaufvertrag zwischen A und B ein "Verbrauchervertrag" (Art. 17 Abs. 1 EuGVVO) ist, besteht eine ausschließliche internationale Zuständigkeit der belgischen Gerichtsbarkeit (Art. 18 Abs. 2 EuGVVO).
Genau, so ist das!
3. B ist Verbraucher (Art. 17 Abs. 1 EuGVVO).
Ja, in der Tat!
4. A hat seine gewerbliche Tätigkeit auf mehrere Mitgliedsstaaten „ausgerichtet“ (Art. 17 Abs. 1 lit. c EuGVVO.
Ja!
5. International zuständig für die Klage gegen B sind ausschließlich belgische Gerichte.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Florian
17.7.2022, 21:43:14
In dieser Allgemeinheit in der die Fragen formuliert sind, sind die Antworten leider nicht richtig. Es stimmt zwar, dass B nur vor belgischen Gerichten verklagt werden kann. Danach war allerdings nicht gefragt, sondern ganz allgemein welche Gerichte zuständig sind bzw. welche Gerichtsbarkeiten bestehen. Bei einer Klage des Verbrauchers hat eben auch das Gericht des Unternehmers Gerichtsbarkeit über den Fall. Es wäre begrüßenswert, wenn der Text der Frage entsprechend angepasst würde.
Nora Mommsen
19.7.2022, 13:10:12
Hallo Florian, danke für deine Anmerkung. Die Antwort ergibt sich im Zusammenhang mit dem Fall. Dort ist ersichtlich, dass A liefert, B aber nicht zahlt. Auch aus den vorherigen Fragen und Antworttexten geht hervor, dass B Beklagter sein soll. Daher stimmt die Antwort durchaus. Für das einfachere Verständnis haben wir die letzte Frage etwas angepasst. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team