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Gerichtsstandsvereinbarung

8. April 2026

5 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T betreibt einen Tauchladen auf Sizilien. Für diesen deckt sich T bei Unternehmerin U aus Deutschland ein. T und U vereinbaren per E-Mail, dass für Streitigkeiten aus dem Vertrag Barcelona maßgeblicher Gerichtsstandort sein soll. Tatsächlich haben die Taucheranzüge Löcher. ‌

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