Gerichtsstandsvereinbarung

19. Juli 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T betreibt einen Tauchladen auf Sizilien. Für diesen deckt sich T bei Unternehmerin U aus Deutschland ein. T und U vereinbaren per E-Mail, dass für Streitigkeiten aus dem Vertrag Barcelona maßgeblicher Gerichtsstandort sein soll. Tatsächlich haben die Taucheranzüge Löcher. ‌

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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