Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB

§ 315d Abs. 5 StGB: Kein Gefahrverwirklichungszusammenhang

§ 315d Abs. 5 StGB: Kein Gefahrverwirklichungszusammenhang

18. Oktober 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Motorradfahrer T fährt (mit Gefährdungsvorsatz) auf einer Landstraße 300m unter Vollgas und einer Endgeschwindigkeit von 250 km/h auf A zu, um diesen zu erschrecken. T weicht ganz knapp vor dem Zusammenstoß aus. Kurz darauf überfährt T (ohne Gefährdungsvorsatz) den Passanten P, der unbemerkt von T die Straße überqueren wollte. P stirbt.

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