Beschuldigteneigenschaft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aus der Kasse der Cafeteria des Juridicums werden €1000 gestohlen. Auf der Überwachungskamera ist zu sehen, wie Jurastudent J das Geld entwendet, weshalb die Universität Strafantrag gegen J stellt. Staatsanwältin S will J daraufhin formell vernehmen.
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Einordnung des Falls
Beschuldigteneigenschaft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. J ist Beschuldigter.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. J muss als Beschuldigter nicht zur Vernehmung erscheinen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. S muss J belehren.
Ja, in der Tat!
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