Beschuldigteneigenschaft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aus der Kasse der Cafeteria des Juridicums werden €1000 gestohlen. Auf der Überwachungskamera ist zu sehen, wie Jurastudent J das Geld entwendet, weshalb die Universität Strafantrag gegen J stellt. Staatsanwältin S will J daraufhin formell vernehmen.
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Einordnung des Falls
Beschuldigteneigenschaft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. J ist Beschuldigter.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. J muss als Beschuldigter nicht zur Vernehmung erscheinen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. S muss J belehren.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
6.12.2020, 12:21:46
Hier fänd ich es als Ergänzung sinnvoll, dass das für die Beschuldigten-Vernehmung gilt und bei dem Sachverhalt auch nur diese zulässig ist. Anderenfalls würden die Schutzvorschriften umgangen werden.
Eigentum verpflichtet 🏔️
6.12.2020, 12:29:13
Hallo Isabell, haben wir jetzt auch ausdrücklich so formuliert.
Nila
22.3.2021, 17:27:14
Hi, einmal ein Fehler, bei Verteidiger beauftragen, muss 136 statt 163 dort stehen, ist einfach ein Zahlendreher. Und was ich nicht verstehe ist "außer bei polizeilicher Vernehmung 163a IV S.1 StPO" - genau das steht doch aber dort drin, dass die Polizei ihm eröffnen muss welche Tat ihm
zur Last gelegtwird..?
Eigentum verpflichtet 🏔️
27.3.2021, 14:20:48
Hallo Nila, danke für den Hinweis. Ja, die Polizei muss dem Beschuldigten nach 163a Abs. 4 S. 1 StPO darlegen, welche Tat ihm
zur Last gelegtwird, aber eben nicht (anders als die
Staatsanwaltschaftnach 163a Abs. 3, 136 Abs. 1 S. 1) welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Ich werde das noch einmal genauer formulieren. Schönes Wochenende! Für das Jurafuchs-Team Eigentum verpflichtet