Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht (fehlender Nutzungswille)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und O fahren gemeinsam mit dem Auto durch die Tundra. T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm sein Handy zu überreichen. O übergibt das Handy, was T aber nur zur Seite legt, damit O keine Hilfe rufen kann. T setzt O in der Tundra aus.
Einordnung des Falls
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht (fehlender Nutzungswille)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T handelte hinsichtlich des Handys mit Bereicherungsabsicht
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!