Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht (fehlender Nutzungswille)

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht (fehlender Nutzungswille)

19. September 2025

3 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T und O fahren gemeinsam mit dem Auto durch die Tundra. T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm sein Handy zu überreichen. O übergibt das Handy, was T aber nur zur Seite legt, damit O keine Hilfe rufen kann. T setzt O in der Tundra aus.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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