Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 1
Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O schuldet T aus einem Vertrag noch € 500. T hat keine Lust mehr zu warten. Deshalb zwingt er O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm das Geld zu übergeben.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T handelte mit Bereicherungsabsicht (§ 253 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die angestrebte Bereicherung müsste auch rechtswidrig sein.
Ja, in der Tat!
3. Die Rechtswidrigkeit der Bereicherung ist ein subjektives Tatbestandsmerkmal (§ 253 StGB).
Nein!
4. Der Täter muss zudem Vorsatz in Bezug auf die Rechtswidrigkeit haben (§ 253 StGB).
Genau, so ist das!
5. Ist die von T angestrebte Bereicherung rechtswidrig (§ 253 StGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!