Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB
Grundfall Entführungstatbestand
Grundfall Entführungstatbestand
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T verbringt O gegen ihren Willen in eine abgelegene Hütte, um diese sodann dazu zu bringen, ihm 5.000 € per Sofortüberweisung zu schicken. O überweist umgehend aus Angst um ihr Wohl.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall Entführungstatbestand
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T die O gegen ihren Willen in die Waldhütte bringt, hat er diese entführt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat die O entführt, um die Sorge der O um ihr Wohl zu einer Erpressung (§ 253 StGB) auszunutzen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jan
13.6.2023, 12:52:45
Hey, könnt ihr vielleicht noch etwas über §239a im 2-Personen-Verhältnis machen? Also Beispiele, in denen (mir) klar wird, wann ein "über den Zwang, der im Sich-Bemächtigen/Entführen liegt, hinausgehender, den eigentlichen Zielen des Täters dienender Zwang" gewollt ist? Wenn ich das richtig verstehe, dann schränkt die Rechtsprechung den Tatbestand im Zwei-Personen-Verhältnis ja derart ein, dass ein solcher Zwang vorliegen muss, weil ansonsten bei einer vollendeten Erpressung regelmäßig auch der mit weit höherem Strafrahmen versehene §239a erfüllt wäre.
Sambajamba10
23.4.2024, 23:45:45
Schade, dass die wirklich spannenden Probleme und Konstellationen in dieser hochinteressanten Norm noch nicht angegangen worden sind. Ich hoffe, dass dieses Kapitel noch umfassend ausgebaut wird 🙏🏾
Leo Lee
24.4.2024, 13:25:47
Hallo Sambajamba10, vielen Dank für dein Feedback! In der Tat ist unsere Redaktion noch dabei, di letzten Aufgaben und Feinschliffe vorzunehmen; wir befinden uns in der „späten Phase“ der Content-Creation, sodass wir nach diesem Schritt den Inhalt weitestgehend (also vom rein materiellrechtlichem her) einigermaßen „komplettiert“ haben. Auch dieses Kapitel wird dann Gegenstand der Be- bzw. Überarbeitung sein, weshalb wir insofern um Nachsicht und noch ein bisschen Geduld bitten! Wir versprechen jedoch, dass wir mit Hochdruck, daran arbeiten, auch die letzten Probleme und Konstellationen anzugehen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Mi. S.
4.6.2024, 16:45:48
Gibt es bereits ein ungefährdes Datum wann das Update ungefähr veröffentlicht wird?