Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Statthaftigkeit / Abgrenzung zur Drittwiderspruchsklage
Statthaftigkeit / Abgrenzung zur Drittwiderspruchsklage
17. August 2025
8 Kommentare
4,7 ★ (25.958 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €10.000. Weil S nicht freiwillig zahlt und kein Geld hat, lässt G ein Auto, das sich in der Garage des S befindet, pfänden. D, ein Freund des S, meldet sich und meint, das Auto gehöre ihm
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