Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Ausschluss von der Erbfolge
Erbunwürdigkeit – Täuschung § 2339 Nr. 3 BGB
Erbunwürdigkeit – Täuschung § 2339 Nr. 3 BGB
4. April 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Tochter T des E hegt eine Abneigung gegen dessen neue Ehefrau F. T behauptet daher wider besseres Wissen, dass F eine Affäre mit dem Nachbarn habe. Dadurch wurde E bestimmt, die T testamentarisch als Alleinerbin einzusetzen. T hat keine Geschwister jedoch selbst einen Sohn.
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Einordnung des Falls
Erbunwürdigkeit – Täuschung § 2339 Nr. 3 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist T erbunwürdig?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann der Sohn der T die Erbunwürdigkeit der T geltend machen?
Ja, in der Tat!
3. Liegt auch der Anfechtungsgrund des § 2078 Abs. 2 BGB vor?
Ja!
4. Kann der Sohn der T das Testament wegen des Motivirrtums nach § 2078 Abs. 2 BGB anfechten?
Nein, das ist nicht der Fall!
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