Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)
Zulässigkeit eines Vorhabens im Industriegebiet (Grundfall)
Zulässigkeit eines Vorhabens im Industriegebiet (Grundfall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
U will ihr nicht erheblich belästigendes Warenlager in das Industriegebiet von G verlegen. Wenige Waren verkauft sie auch „ab Lager“. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Industriegebiet aus. Andere nicht erheblich belästigende Betriebe finden sich in dem Industriegebiet nicht.
Diesen Fall lösen 67,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zulässigkeit eines Vorhabens im Industriegebiet (Grundfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die allgemeine Zulässigkeit des Warenlagers hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung im Industriegebiet (§ 9 BauNVO) ergibt sich daraus, dass es sich um einen Gewerbebetrieb handelt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1 BauNVO).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Gebietsverträglichkeit des Warenlagers ist zu verneinen, wenn ein Vorhaben dieser Art generell geeignet ist, ein bodenrechtlich beachtliches Störpotenzial zu entfalten, das sich mit der Zweckbestimmung des Baugebiets nicht verträgt.
Ja!
3. Das Warenlager ist gebietsunverträglich, weil es nicht den Störgrad aufweist, der für ein Industriegebiet prägend ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Ist der von U beabsichtigte Verkauf von gelagerten Gütern ab Lager grundsätzlich zulässig?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
29.7.2023, 10:17:37
Warum ist die erste Frage falsch, das Warenlager ist doch ein Lagerhaus oder? Lg
Lukas_Mengestu
29.7.2023, 17:38:26
Hallo Blotgrim, wir haben hier die Fragestellung noch einmal umgestellt. Richtig ist, dass Lagerhäuser allgemein im Industriegebiet zulässig sind. In der ersten Frage wird allerdings danach gefragt, ob man bei dem Warenhaus darauf abstellt, dass es sich um einen "Gewerbebetrieb" handelt (Var. 1). Diesbezüglich ist das Lagerhaus in § 9 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2 BauNVO der speziellere Fall, sodass kein Rückgriff erfolgt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Diaa
30.8.2023, 12:07:57
Wieso würde man die Gebietserträglichkeit verneinen, wenn bereits ein nicht erheblich belästigender Gewerbebetrieb in einem Industriegebiet vorhanden wäre?
Simon
6.9.2023, 18:40:22
Ein Industriegebiet dient ja vorwiegend der Unterbringung erheblich bzw. wesentlich störender Gewerbebetriebe (§ 9 I i.V.m. z.B. §§ 6a I, 7 II Nr. 3, 8 I BauNVO). Das macht den Gebietscharakter aus. Sind zu viele nicht wesentlich störende Betriebe vorhanden, ist dieser Gebietscharakter nicht mehr gewahrt und die konkrete Anlage nicht mehr gebietsverträglich.