Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)
Zulässigkeit eines Vorhabens im Industriegebiet (Grundfall)
Zulässigkeit eines Vorhabens im Industriegebiet (Grundfall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
U will ihr nicht erheblich belästigendes Warenlager in das Industriegebiet von G verlegen. Wenige Waren verkauft sie auch „ab Lager“. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Industriegebiet aus. Andere nicht erheblich belästigende Betriebe finden sich in dem Industriegebiet nicht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zulässigkeit eines Vorhabens im Industriegebiet (Grundfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die allgemeine Zulässigkeit des Warenlagers hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung im Industriegebiet (§ 9 BauNVO) ergibt sich daraus, dass es sich um einen Gewerbebetrieb handelt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1 BauNVO).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Gebietsverträglichkeit des Warenlagers ist zu verneinen, wenn ein Vorhaben dieser Art generell geeignet ist, ein bodenrechtlich beachtliches Störpotenzial zu entfalten, das sich mit der Zweckbestimmung des Baugebiets nicht verträgt.
Ja!
3. Das Warenlager ist gebietsunverträglich, weil es nicht den Störgrad aufweist, der für ein Industriegebiet prägend ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Ist der von U beabsichtigte Verkauf von gelagerten Gütern ab Lager grundsätzlich zulässig?
Ja, in der Tat!
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