Wirtschaftspolitische Neutralität des Grundgesetzes


+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die in Stadt A regierende X-Partei tritt öffentlich für die Schaffung eines sozialistischen Wirtschaftssystems ein, die in Gemeinde B regierende Y-Partei für die radikale Marktfreiheit. Rechthaber R meint, beide verstießen damit gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG).

Einordnung des Falls

Wirtschaftspolitische Neutralität des Grundgesetzes

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Art. 12 Abs. 1 GG beinhaltet neben dem einheitlichen Grundrecht der Berufsfreiheit zugleich eine verfassungsrechtliche Vorgabe des unter dem Grundgesetz herrschenden Wirtschaftssystems.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Nein, das ist nicht der Fall!

Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist das Grundgesetz wirtschaftspolitisch neutral. Die gegenwärtig in Deutschland herrschende Wirtschaftsordnung ist nicht im Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG enthalten. Daher kommt dem Gesetzgeber im Bereich der Wirtschaftspolitik ein besonders weiter Gestaltungsspielraum zu. Gleichzeitig wären staatliche Maßnahmen zur Schaffung einer Wirtschaftsordnung mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn damit etwa die Freiheit zur Berufswahl oder -ausübung oder der damit notwendig verbundene Wettbewerb vollständig aufgehoben würde. Die gegenwärtig in Deutschland herrschende Wirtschaftsordnung fallt auch nicht in den Schutzbereich von der Art. 14 Abs. 1 GG. Die Vertragsfreiheit ist von Art. 2 Abs. 1 GG geschützt.

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Der BGBoss

Der BGBoss

22.9.2020, 16:01:01

Ich sehe die Antwort als falsch an. Die Schaffung eines sozialistischen Systems inkludiert Aspekte wie die forcierte Berufsergreifung. Die Selektion des Berufes oder gar die Okkasion nicht zu Arbeiten, ist im sozialistischen System flagrantest Weise nicht gegeben.

Der BGBoss

Der BGBoss

22.9.2020, 16:01:47

Somit sind die Prinzipien des §12 GG nicht gewahrt.

SM

smend20

22.9.2020, 19:46:30

Das halte ich für eine verkürzte Exegese sozialistischer Lehren. Zudem kann das bloß geistig verbleibende Eintreten für eine sozialistische Auffassung keinen Verstoß gegen die Verfassung begründen. Selbst die Forderung nach Zwangsarbeit wäre, solange sie bloße Forderung bleibt, zulässig. Nonetheless, kann man durchaus vertreten, dass der Sozialismus (zumindest bestimmter Lesart) mit der FdGO und damit dem Grundgesetz unvereinbar ist (siehe KPD-Urteil).

Dogu

Dogu

8.7.2023, 16:14:05

@[smend20](82103) Was jedoch eindeutig dem historischen Willen des Verfassungsgebers widersprechen würde. Es wurde damals bewusst auf die Festlegung bezüglich einer Wirtschaftsordnung verzichtet. Das GG ist dahingehend offen. Vergleiche auch Art. 15 GG.


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