Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Schutz vor staatlichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs
Schutz vor staatlichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die X-AG und Y-AG, beide in G ansässig, produzieren Autos und stehen miteinander im Wettbewerb. Bürgermeister B, der mit der Eigentümerin der X-AG liiert ist, zahlt der X-AG eine Subvention von €100 Mio. Die Y-AG findet diese willkürliche Förderung unerhört.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schutz vor staatlichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche Schutzbereich der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) erfasst auch die Wettbewerbsfreiheit.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Wettbewerbsfreiheit schützt vor willkürlicher Verzerrung des Wettbewerbs durch staatliche Maßnahmen, die sich empfindlich auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
GingerCharme
30.1.2022, 22:00:01
Starke Illustration 😂👍
Lukas_Mengestu
31.1.2022, 12:40:04
Lieben Dank, GingerCharme! Das leite ich unserem Illustrator sehr gerne weiter :-)
Klima-Kleber
25.3.2023, 10:38:20
Dem widerspreche ich. Die Illustration ist m.b.M.n. sexistisch und gehört entfernt!
Sophix58
10.6.2023, 09:30:09
In welchem Verhältnis steht der Schutz der Wettbewerbsfreiheit, der über Art. 2 I GG vermittelt wird, zu dem aus Art. 12 I GG?
Sambajamba10
1.7.2023, 14:41:52
Da Art. 2 I nur ein Auffanggrundrecht ist, wird es regelmäßig verdrängt. Art. 12 I ist spezieller
Raphaeljura
14.6.2023, 07:43:56
Ist Art. 12 I 1 GG eröffnet, bei Uberfahrern? Laut der Einheit können die Taxifahrer sich nicht auf das Grundrecht berufen, da Schutz vor Wettbewerb nicht darunter fällt. Allerdings könnten dann doch die Uberfahrer sich darauf berufen, da sie offenbar in Deutschland keine Zulassung bekommen?
Showstehler
4.8.2023, 15:20:01
Nachdem schon die willkürlichkeit betont wird ist aber art. 12 abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 abs. 1 GG anzuwenden oder?
LaulauAC
1.7.2024, 15:45:38
Ist das Merkmal der Willkürlichkeit bereits auf Ebene des Schutzbereichs zu prüfen oder ist jede Subvention bereits ein rechtfertigungsbedürftiger Eingriff in die Berufsfreiheit der Wettbewerber?
QuiGonTim
1.11.2024, 09:52:50
Die Wettbewerbsfreiheit würde ich als Teil des Schutzbereichs anerkennen, dann die Subvention als Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit feststellen und die Willkürfreiheit auf der Ebene der Rechtfertigung prüfen. Denn letztlich ist Willkürfreiheit ein gewichtiger Bestandteil der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.