Öffentliches Recht

Grundrechte

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)

Schutz vor staatlichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs

Schutz vor staatlichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die X-AG und Y-AG, beide in G ansässig, produzieren Autos und stehen miteinander im Wettbewerb. Bürgermeister B, der mit der Eigentümerin der X-AG liiert ist, zahlt der X-AG eine Subvention von €100 Mio. Die Y-AG findet diese willkürliche Förderung unerhört.

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Einordnung des Falls

Schutz vor staatlichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der sachliche Schutzbereich der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) erfasst auch die Wettbewerbsfreiheit.

Ja!

Die Berufsfreiheit als Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung ist denknotwendig verbunden mit Wettbewerb. Steht grundsätzlich jedem die Freiheit zu, einen bestimmten Beruf zu wählen und auszuüben, entsteht innerhalb dieses Berufes zwischen den Grundrechtsträgern zwangsläufig Wettbewerb. Deshalb erfasst Art. 12 Abs. 1 GG auch die Wettbewerbsfreiheit, also die Freiheit, am Markt aufzutreten und mit anderen Marktteilnehmern in Konkurrenz zu treten. Nicht erfasst ist hingegen ein Schutz vor Wettbewerb und Konkurrenz.
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2. Die Wettbewerbsfreiheit schützt vor willkürlicher Verzerrung des Wettbewerbs durch staatliche Maßnahmen, die sich empfindlich auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken.

Genau, so ist das!

Die Wettbewerbsfreiheit als Freiheit zum Wettbewerb zwischen privaten Grundrechtsträgern enthält als Gegenstück zugleich die Freiheit zum Schutz vor Verzerrung dieses Wettbewerbs durch den Staat (sog. Wettbewerbsgleichheit). Dabei sind staatliche Maßnahmen, die sich - wie Subventionen oder Auftragsvergaben - auf den Wettbewerb auswirken, nicht per se unzulässig. Die Wettbewerbsfreiheit ist jedoch betroffen, wenn staatliche Maßnahmen den Wettbewerb willkürlich und mit empfindlichen Auswirkungen für die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Wettbewerber beeinflussen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

GI

GingerCharme

30.1.2022, 22:00:01

Starke Illustration 😂👍

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

31.1.2022, 12:40:04

Lieben Dank, GingerCharme! Das leite ich unserem Illustrator sehr gerne weiter :-)

Klima-Kleber

Klima-Kleber

25.3.2023, 10:38:20

Dem widerspreche ich. Die Illustration ist m.b.M.n. sexistisch und gehört entfernt!

Sophix58

Sophix58

10.6.2023, 09:30:09

In welchem Verhältnis steht der Schutz der Wettbewerbsfreiheit, der über Art. 2 I GG vermittelt wird, zu dem aus Art. 12 I GG?

Sambajamba10

Sambajamba10

1.7.2023, 14:41:52

Da Art. 2 I nur ein Auffanggrundrecht ist, wird es regelmäßig verdrängt. Art. 12 I ist spezieller

RAP

Raphaeljura

14.6.2023, 07:43:56

Ist Art. 12 I 1 GG eröffnet, bei Uberfahrern? Laut der Einheit können die Taxifahrer sich nicht auf das Grundrecht berufen, da Schutz vor Wettbewerb nicht darunter fällt. Allerdings könnten dann doch die Uberfahrer sich darauf berufen, da sie offenbar in Deutschland keine Zulassung bekommen?

SH

Showstehler

4.8.2023, 15:20:01

Nachdem schon die willkürlichkeit betont wird ist aber art. 12 abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 abs. 1 GG anzuwenden oder?

LAULAUA

LaulauAC

1.7.2024, 15:45:38

Ist das Merkmal der Willkürlichkeit bereits auf Ebene des Schutzbereichs zu prüfen oder ist jede Subvention bereits ein rechtfertigungsbedürftiger Eingriff in die Berufsfreiheit der Wettbewerber?


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