Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Schutz vor staatlichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs
Schutz vor staatlichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs
4. April 2025
12 Kommentare
4,8 ★ (8.428 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die X-AG und Y-AG, beide in G ansässig, produzieren Autos und stehen miteinander im Wettbewerb. Bürgermeister B, der mit der Eigentümerin der X-AG liiert ist, zahlt der X-AG eine Subvention von €100 Mio. Die Y-AG findet diese willkürliche Förderung unerhört.
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Einordnung des Falls
Schutz vor staatlichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche Schutzbereich der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) erfasst auch die Wettbewerbsfreiheit.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Wettbewerbsfreiheit schützt vor willkürlicher Verzerrung des Wettbewerbs durch staatliche Maßnahmen, die sich empfindlich auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
GingerCharme
30.1.2022, 22:00:01
Starke Illustration 😂👍

Lukas_Mengestu
31.1.2022, 12:40:04
Lieben Dank, GingerCharme! Das leite ich unserem Illustrator sehr gerne weiter :-)

Klima-Kleber
25.3.2023, 10:38:20
Dem widerspreche ich. Die Illustration ist m.b.M.n. sexistisch und gehört entfernt!

di203
20.2.2025, 10:12:13
@[Klima-Kleber](119317) die überspitzte Darstellung solcher Comics ist doch gerade der Sinn der Veranschaulichung und Verständlichkeit des Falls; zugespitzt auf die Essenz, sodass mit einem Augenaufschlag direkt die Liaison zum Bürgermeister erkannt wird! Ich verstehe deine Kritik nicht.
chillgirl12
10.3.2025, 12:18:30
Die Illustration spiegelt sexistische Stereotype wider. Finde, das solltet ihr nochmal überarbeiten!

Sophix58
10.6.2023, 09:30:09
In welchem Verhältnis steht der Schutz der
Wettbewerbsfreiheit, der über Art. 2 I GG vermittelt wird, zu dem aus Art. 12 I GG?

Sambajamba10
1.7.2023, 14:41:52
Da Art. 2 I nur ein Auffanggrundrecht ist, wird es regelmäßig verdrängt. Art. 12 I ist spezieller
Raphaeljura
14.6.2023, 07:43:56
Ist Art. 12 I 1 GG eröffnet, bei Uberfahrern? Laut der Einheit können die Taxifahrer sich nicht auf das Grundrecht berufen, da Schutz vor Wettbewerb nicht darunter fällt. Allerdings könnten dann doch die Uberfahrer sich darauf berufen, da sie offenbar in Deutschland keine Zulassung bekommen?
Showstehler
4.8.2023, 15:20:01
Nachdem schon die willkürlichkeit betont wird ist aber art. 12 abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 abs. 1 GG anzuwenden oder?
LaulauAC
1.7.2024, 15:45:38
Ist das Merkmal der Willkürlichkeit bereits auf Ebene des Schutzbereichs zu prüfen oder ist jede Subvention bereits ein rechtfertigungsbedürftiger
Eingriffin die Berufsfreiheit der Wettbewerber?
QuiGonTim
1.11.2024, 09:52:50
Die
Wettbewerbsfreiheitwürde ich als Teil des Schutzbereichs anerkennen, dann die Subvention als
Eingriffin die
Wettbewerbsfreiheitfeststellen und die Willkürfreiheit auf der Ebene der Rechtfertigung prüfen. Denn letztlich ist Willkürfreiheit ein gewichtiger Bestandteil der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.
QuiGonTim
2.2.2025, 22:43:14
Könnte der Berufsfreiheit in dieser Konstellation ein derivatives Leistungsrecht entnommen werden (Anspruch auf gleichheits- und wettbewerbsgerechte Subventionszuteilung)?