Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Dolus Eventualis und Verdeckungsabsicht 2
Dolus Eventualis und Verdeckungsabsicht 2
3. April 2025
8 Kommentare
4,5 ★ (15.280 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bringt P um. Ps Freundin O hat die Tötung beobachtet und T hat nun Angst, dass O ihn bei der Polizei verpfeift. T will O als Zeugin ausschalten und würgt O. O stirbt. Der Anwalt des T behauptet, T habe die O mit bedingtem Tötungsvorsatz getötet.
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Einordnung des Falls
Dolus Eventualis und Verdeckungsabsicht 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht schließen sich von vornherein aus.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat die O mit bedingtem Tötungsvorsatz getötet.
Nein!
3. T hat O in "Verdeckungsabsicht" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 3 Var. 2 StGB).
Genau, so ist das!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Johannes Nebe
11.1.2023, 08:56:47
Problematisch ist hier doch gar nicht, ob sich
Verdeckungsabsichtund bedingter
Tötungsvorsatzausschließen (seit BGH 23.11.1995 nicht mehr), sondern dass T nicht nur mit bedingtem
Vorsatzgetötet hat. Durch die Vermischung der beiden Probleme bei der Darstellung entsteht Unklarheit, finde ich.

Nora Mommsen
11.1.2023, 12:19:18
Hallo Johannes Nebe, danke für deine Rückmeldung. Genau darauf läuft die Aufgabe ja hinaus. Alle weiteren Fragen nach der ersten dienen der Ermittlung des Grades des
Vorsatzes des T bei der Tötung des O. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Mephisto
31.5.2024, 16:22:14
Ist die Regel, dass
Eventualvorsatzund die
Verdeckungsabsichtgrundsätzlich miteinander vereinbar sind, außer der Täter kann sein Verdeckungsziel nur durch die Tötung sicher erreichen, spiegelbildlich auf die
Ermöglichungsabsichtübertragbar oder gilt hier ein anderer Maßstab?
Hausotter
30.8.2024, 11:48:53
Meines Wissens nach ist das sowohl für die Ermöglichungs- als auch
Verdeckungsabsichtder Maßstab. Also immer dann, wenn der
Taterfolgder Tötung nicht notwendige Voraussetzung für die Ermöglichung bzw Verdeckung war, kann auch
dolus eventualisausreichen. Denn dann ist die Tötung gerade nur Folge der Tathandlung.
Kai
13.12.2024, 11:18:55
Puh, ich kann die Begründung zwar verstehen, aber das Ergebnis verursacht Bauchschmerzen. Es ist ja durchaus möglich, dass der Täter der Zeugin vielmehr
drohenwill ("wenn du zur Polizei gehst, dann mach ich dich fertig") und diese
Drohungmit
Tatsachenuntermauern will. Ja, er will die Straftat damit verdecken, hat aber eben trotzdem nur bedingten
Vorsatzhins. der Tötung der Zeugin. Wieso nutzt der BGH diese Hochstufung des
Vorsatzes (die lese ich so zumindest aus der Aufgabe heraus), wenn er doch bedingten
Vorsatzund
Verdeckungsabsichtauch nebeneinander laufen lassen könnte. Die ganze Schaffung der Ausnahme vor der Unvereinbarkeit ist doch eigentlich gar nicht notwendig, um zum gleichen Ergebnis zu kommen, oder?