Dolus Eventualis und Verdeckungsabsicht 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bringt P um. Ps Freund O hat die Tötung beobachtet und T hat nun Angst, dass O sie bei der Polizei verpfeift. T will O als Zeugen ausschalten und würgt O. O stirbt. Der Anwalt des T behauptet, T habe den O mit bedingtem Tötungsvorsatz getötet.
Einordnung des Falls
Dolus Eventualis und Verdeckungsabsicht 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht schließen sich von vornherein aus.
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Nein, das trifft nicht zu!
2. T hat den O mit bedingtem Tötungsvorsatz getötet.
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Nein!
3. T hat O in "Verdeckungsabsicht" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 3 Var. 2 StGB).
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Genau, so ist das!
Fundstellen
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Johannes Nebe
11.1.2023, 08:56:47
Problematisch ist hier doch gar nicht, ob sich Verdeckungsabsicht und bedingter Tötungsvorsatz ausschließen (seit BGH 23.11.1995 nicht mehr), sondern dass T nicht nur mit bedingtem Vorsatz getötet hat. Durch die Vermischung der beiden Probleme bei der Darstellung entsteht Unklarheit, finde ich.

Nora Mommsen
11.1.2023, 12:19:18
Hallo Johannes Nebe, danke für deine Rückmeldung. Genau darauf läuft die Aufgabe ja hinaus. Alle weiteren Fragen nach der ersten dienen der Ermittlung des Grades des Vorsatzes des T bei der Tötung des O. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team