Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Dolus Eventualis und Verdeckungsabsicht 2
Dolus Eventualis und Verdeckungsabsicht 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bringt P um. Ps Freundin O hat die Tötung beobachtet und T hat nun Angst, dass O ihn bei der Polizei verpfeift. T will O als Zeugin ausschalten und würgt O. O stirbt. Der Anwalt des T behauptet, T habe die O mit bedingtem Tötungsvorsatz getötet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Dolus Eventualis und Verdeckungsabsicht 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht schließen sich von vornherein aus.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat die O mit bedingtem Tötungsvorsatz getötet.
Nein!
3. T hat O in "Verdeckungsabsicht" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 3 Var. 2 StGB).
Genau, so ist das!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Johannes Nebe
11.1.2023, 08:56:47
Problematisch ist hier doch gar nicht, ob sich
Verdeckungsabsichtund
bedingter Tötungsvorsatzausschließen (seit BGH 23.11.
1995 nicht mehr), sondern dass T nicht nur mit bedingtem
Vorsatzgetötet hat. Durch die Vermischung der beiden Probleme bei der Darstellung entsteht Unklarheit, finde ich.
Nora Mommsen
11.1.2023, 12:19:18
Hallo Johannes Nebe, danke für deine Rückmeldung. Genau darauf läuft die Aufgabe ja hinaus. Alle weiteren Fragen nach der ersten dienen der Ermittlung des Grades des
Vorsatzes des T bei der Tötung des O. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Mephisto
31.5.2024, 16:22:14
Ist die Regel, dass
Eventualvorsatzund die
Verdeckungsabsichtgrundsätzlich miteinander vereinbar sind, außer der Täter kann sein Verdeckungsziel nur durch die Tötung sicher erreichen, spiegelbildlich auf die
Ermöglichungsabsichtübertragbar oder gilt hier ein anderer Maßstab?
Hausotter
30.8.2024, 11:48:53
Meines Wissens nach ist das sowohl für die Ermöglichungs- als auch
Verdeckungsabsichtder Maßstab. Also immer dann, wenn der Taterfolg der Tötung nicht notwendige Voraussetzung für die Ermöglichung bzw Verdeckung war, kann auch dolus eventualis ausreichen. Denn dann ist die Tötung gerade nur Folge der
Tathandlung.