Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Außerstrafrechtliche Konsequenzen
Außerstrafrechtliche Konsequenzen
19. August 2025
23 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T hat den Großvater G ihres Ehemannes E um €15.000 bestohlen. Der G hat die Tat entdeckt und kündigt an, den E darüber zu informieren. T befürchtet, dass E sie verlassen würde und tötet den G, um dies zu verhindern. Eine Strafanzeige erwartete T nicht.
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