Auflösend bedingte Sicherungsübereignung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kinobetreiberin K nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs vereinbart B mit K unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Erfüllung der gesicherten Forderung, dass B das Eigentum an allen im Kino befindlichen Kinosesseln erhält. K zahlt die Darlehenssumme vollständig zurück.
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Einordnung des Falls
Auflösend bedingte Sicherungsübereignung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Sicherungsübereignung ist ein akzessorisches Sicherungsrecht, sodass das Sicherungseigentum nach Erfüllung der Forderung ohne Weiteres an den Sicherungsgeber zurückfällt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wird K also erst dann wieder Eigentümer, wenn B ihm die Kinosessel zurückübereignet.
Nein, das trifft nicht zu!
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