Auflösend bedingte Sicherungsübereignung
17. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Kinobetreiberin K nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs vereinbart B mit K unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Erfüllung der gesicherten Forderung, dass B das Eigentum an allen im Kino befindlichen Kinosesseln erhält. K zahlt die Darlehenssumme vollständig zurück.
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