Auflösend bedingte Sicherungsübereignung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kinobetreiberin K nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs vereinbart B mit K unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Erfüllung der gesicherten Forderung, dass sie das Eigentum an allen im Kino befindlichen Kinosesseln erhält. K zahlt die Darlehenssumme vollständig zurück.
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Einordnung des Falls
Auflösend bedingte Sicherungsübereignung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Sicherungsübereignung ist ein akzessorisches Sicherungsrecht, sodass das Sicherungseigentum nach Erfüllung der Forderung ohne weiteres an den Sicherungsgeber zurückfällt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wird K also erst dann wieder Eigentümer, wenn B ihm die Kinosessel rückübereignet.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juri
23.7.2024, 18:55:24
Es ist ziemlich missverständlich, dass mit "sie" die B und nicht K gemeint ist. War für mich sehr verwirrend, weil andersrum die auflösende Bedingung natürlich keinen Sinn macht.