Sicherungseigentum am Anwartschaftsrecht
17. Februar 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Restaurantbesitzerin R nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Sie vereinbaren als Sicherheit Übereignung des gesamten Inventars. Das Inventar hat R unter Eigentumsvorbehalt erworben.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist B Eigentümerin des Inventars nach §§ 929 S.1, 930 BGB geworden?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. B hat das Inventar aber gutgläubig nach §§ 929 S.1, 930, 933 BGB erworben.
Nein, das trifft nicht zu!
3. B ist jedoch Inhaberin eines Anwartschaftsrechts am Inventar geworden, §§ 929 S.1, 930 BGB analog.
Ja!
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