Vorladung
4. April 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kind K wird immer noch vermisst. Die Polizei trifft Nachbarin N nun aber nicht an und lädt sie deshalb zur Befragung vor.
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Einordnung des Falls
Vorladung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Polizei kann Personen auffordern, zur Polizeidienststelle zu kommen, um die Person zu befragen oder erkennungsdienstliche Maßnahmen durchzuführen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Polizei ist berechtigt eine Person zur allgemeinen Ausforschung oder anlasslos vorzuladen.
Nein!
3. Für die Vorladung ( § 10 Abs. 1 PolG NRW) ist eine richterliche Anordnung erforderlich.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Bei der Vorladung muss Rücksicht auf die persönlichen Lebensverhältnisse des Betroffenen genommen werden
Ja, in der Tat!
5. Nachbarin N erscheint auf die Vorladung nicht. Kann die Vorladung zwangsweise durchgesetzt werden?
Ja!
6. Die Vorführung ( § 10 Abs. 3 PolG NRW) ist grds. ohne richterliche Anordnung zulässig.
Nein, das ist nicht der Fall!
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