Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Identitätsfeststellung
Identitätsfeststellung
5. Juli 2025
6 Kommentare
4,9 ★ (3.711 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Azubi A verirrt sich auf den Bremer Platz, ein großer Umschlagplatz für Drogen in Münster. Polizistin P verlangt von A, dass er ihr Vor- und Nachnamen sowie Wohnanschrift sagen soll.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Identitätsfeststellung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Identitätsfeststellung nach § 12 PolG NRW verfolgt den Zweck, die Personalien einer Person festzustellen. Ist die Maßnahme von P eine Identitätsfeststellung?
Genau, so ist das!
2. Für eine rechtmäßige Identitätskontrolle muss immer eine konkrete Gefahr vorliegen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Ein gefährlicher Ort (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW) liegt vor, wenn Tatsachen vorliegen, dass an dem Ort gegen Straf- oder Aufenthaltsvorschriften verstoßen wird oder sich dort Straftäter aufhalten.
Ja!
4. A befindet sich an einem gefährlichen Ort (§ 12 Abs. 1 Nr. 2a PolG NRW).
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!