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Glastür im Hotel – Umfang der Verkehrssicherungspflichten

einfach
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17. Juni 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Die hochbetagte O übersieht beim Betreten des Ostseehotels des H am vierten Tag ihres Aufenthalts, dass sich die gläserne Drehtür nicht auf voller Breite öffnet. Sie stößt gegen die gläserne Einfassung und stürzt schwer. § 38 Abs. 2 LBO verlangt für bodentiefe Glaswände eine Kennzeichnung auf Augenhöhe.

Einordnung

Der Salatblattfall (BGHZ 66, 51) ist ein absoluter Klassiker im BGB / Schuldrecht. Der BGH hat ihn bereits 1976 entschieden. Dennoch ist der Fall heute noch richtungsweisend. Der BGH musste sich u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob sich die beiden Figuren "Culpa in Contrahendo" (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) und "Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" (VSD) kombinieren lassen.

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