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Verkehrssicherungspflicht bei Glastür im Hotel

Verkehrssicherungspflicht bei Glastür im Hotel

17. Juli 2025

4 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die hochbetagte O übersieht beim Betreten des Ostseehotels des H am vierten Tag ihres Aufenthalts, dass sich die gläserne Drehtür nicht auf voller Breite öffnet. Sie stößt gegen die gläserne Einfassung und stürzt schwer. § 38 Abs. 2 LBO verlangt für bodentiefe Glaswände eine Kennzeichnung auf Augenhöhe.

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