Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2017
Verkehrssicherungspflicht bei Glastür im Hotel
Verkehrssicherungspflicht bei Glastür im Hotel
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die hochbetagte O übersieht beim Betreten des Ostseehotels des H am vierten Tag ihres Aufenthalts, dass sich die gläserne Drehtür nicht auf voller Breite öffnet. Sie stößt gegen die gläserne Einfassung und stürzt schwer. § 38 Abs. 2 LBO verlangt für bodentiefe Glaswände eine Kennzeichnung auf Augenhöhe.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Der Salatblattfall (BGHZ 66, 51) ist ein absoluter Klassiker im BGB / Schuldrecht. Der BGH hat ihn bereits 1976 entschieden. Dennoch ist der Fall heute noch richtungsweisend. Der BGH musste sich u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob sich die beiden Figuren "Culpa in Contrahendo" (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) und "Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" (VSD) kombinieren lassen.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da die Türanlage baurechtlich bestandskräftig genehmigt war, hat H die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. O fällt ein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) zur Last.
Ja!
3. Der Unfall geschah auf dem Weg zum Hotel und damit außerhalb des vertraglichen Pflichtenkreises von H.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. H hat eine Pflichtverletzung begangen (§ 280 Abs. 1 BGB), weil er die gläserne Einfassung nicht auf Augenhöhe gekennzeichnet hat.
Ja, in der Tat!
5. § 38 Abs. 2 LBO Schleswig-Holstein ist ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Markus FUB
27.1.2022, 08:48:50
Kommt eine Haftung nach 823 I nicht auch in Betracht?
Victor
27.1.2022, 13:17:39
Ja genau! In Betracht käme die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht.