Zivilrechtliche Nebengebiete
Internationales Privatrecht
Besonderer Teil - Rom II-VO
Streuschaden bei APR-Verletzungen und Erfolgsort nach Art. 4 Rom-II-VO
Streuschaden bei APR-Verletzungen und Erfolgsort nach Art. 4 Rom-II-VO
20. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Reportage der deutschen Zeitung Z über das Liebesleben der spanischen Schauspielerin S verletzt S' allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR). 20% des Absatzes der Zeitschrift erfolgt in Österreich, 15% in Spanien, der Rest in Deutschland. S will in Deutschland die Z auf Schadensersatz verklagen.
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Einordnung des Falls
Streuschaden bei APR-Verletzungen und Erfolgsort nach Art. 4 Rom-II-VO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Umfasst der sachliche Anwendungsbereich der Rom II-VO auch die Verletzung des APR (vgl. Art. 1 Abs. 2 lit. g Rom II-VO)?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts ist nach deutschem IPR an Art. 40 EGBGB anzuknüpfen.
Ja!
3. Tritt der Erfolg der Rechtsgutsverletzung (vgl. Art. 40 Abs. 1 S. 2 EGBGB) auch in Spanien ein?
Genau, so ist das!
4. Statt der gestückelten Geltendmachung nach der Mosaiktheorie, kann S den ganzen Schaden auch nach deutschem Recht geltend machen (Art. 40 Abs. 1 S. 1 EGBGB).
Ja, in der Tat!
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