Zivilrechtliche Nebengebiete
Internationales Privatrecht
Besonderer Teil - Rom II-VO
Streuschaden bei APR-Verletzungen und Erfolgsort nach Art. 4 Rom-II-VO
Streuschaden bei APR-Verletzungen und Erfolgsort nach Art. 4 Rom-II-VO
5. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Reportage der deutschen Zeitung Z über das Liebesleben der spanischen Schauspielerin S verletzt S' allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR). 20% des Absatzes der Zeitschrift erfolgt in Österreich, 15% in Spanien, der Rest in Deutschland. S will in Deutschland die Z auf Schadensersatz verklagen.
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Einordnung des Falls
Streuschaden bei APR-Verletzungen und Erfolgsort nach Art. 4 Rom-II-VO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Umfasst der sachliche Anwendungsbereich der Rom II-VO auch die Verletzung des APR (vgl. Art. 1 Abs. 2 lit. g Rom II-VO)?
Nein, das trifft nicht zu!
2. Bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts ist nach deutschem IPR an Art. 40 EGBGB anzuknüpfen.
Ja!
3. Tritt der Erfolg der Rechtsgutsverletzung (vgl. Art. 40 Abs. 1 S. 2 EGBGB) auch in Spanien ein?
Genau, so ist das!
4. Statt der gestückelten Geltendmachung nach der Mosaiktheorie, kann S den ganzen Schaden auch nach deutschem Recht geltend machen (Art. 40 Abs. 1 S. 1 EGBGB).
Ja, in der Tat!
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