Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)
Persönlicher Schutzbereich: Jede natürliche Person (+)
Persönlicher Schutzbereich: Jede natürliche Person (+)
19. August 2025
4,7 ★ (11.910 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Backpacker B, belgischer Staatsbürger, ist zu Besuch in München und bestaunt die Türme der Frauenkirche. Für Polizist P ist B wegen seines großen Rucksacks suspekt. P fürchtet einen Terroranschlag und nimmt B prompt fest. B beschwert sich. P meint, B habe "hier eh keine Rechte".
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