Persönlicher Schutzbereich: Auch Geschäftsunfähige (+)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist geschäftsunfähig und steht unter Betreuung. Eines Tages wandert B erkennbar orientierungslos durch die Stadt. Streifenpolizist P bemerkt B. Da B auf Ansprache nicht reagiert, nimmt P ihn mit auf die Wache, um herauszufinden, wo B wohnt. B will aber weiterspazieren.
Einordnung des Falls
Persönlicher Schutzbereich: Auch Geschäftsunfähige (+)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) schützt die körperliche Bewegungsfreiheit. Der sachliche Schutzbereich ist eröffnet.
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Ja, in der Tat!
2. Die Gewährleistung des Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG schützt nur Geschäftsfähige.
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Nein!
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Juri
16.1.2021, 17:54:35
Süßes Bild :-)

Christian Leupold-Wendling
16.1.2021, 19:02:27
Danke! Geben wir an Johannes, unseren Illustrator weiter.
QuiGonTim
19.10.2022, 08:52:03
Gibt es nicht einen Streit zum Erfordernis der Grundrechtsmündigkeit bezüglich der Freiheit der Person?