Öffentliches Recht

Grundrechte

Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)

Persönlicher Schutzbereich: Auch Geschäftsunfähige (+)

Persönlicher Schutzbereich: Auch Geschäftsunfähige (+)

22. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

B ist geschäftsunfähig und steht unter Betreuung. Eines Tages wandert B erkennbar orientierungslos durch die Stadt. Streifenpolizist P bemerkt B. Da B auf Ansprache nicht reagiert, nimmt P ihn mit auf die Wache, um herauszufinden, wo B wohnt. B will aber weiterspazieren.

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Einordnung des Falls

Persönlicher Schutzbereich: Auch Geschäftsunfähige (+)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) schützt die körperliche Bewegungsfreiheit. Der sachliche Schutzbereich ist eröffnet.

Ja, in der Tat!

Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) schützt trotz des offenen Wortlauts nur die körperliche Bewegungsfreiheit. Die Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG schützt damit sachlich die Freiheit, einen (rechtlich und tatsächlich zugänglichen) Ort oder Raum aufzusuchen, sich dort aufzuhalten oder ihn zu verlassen. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG schützt zudem vor Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Eingriffen, die unmittelbaren körperlichen Zwang bedeuten. Indem P den B gegen dessen Willen - B will ja weiterspazieren - mit auf die Wache nimmt, ist der sachliche Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG eröffnet.
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2. Die Gewährleistung des Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG schützt nur Geschäftsfähige.

Nein!

Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) schützt angesichts des unbeschränkten Wortlauts ("Person") und der Entstehungsgeschichte jede natürliche Person als Träger des Grundrechts (sog. Jedermann-Grundrecht). Geschützt sind damit auch Geschäftsunfähige. B ist auch als Geschäftsunfähiger mithin von Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG geschützt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JUR

Juri

16.1.2021, 17:54:35

Süßes Bild :-)

Christian Leupold-Wendling

Christian Leupold-Wendling

16.1.2021, 19:02:27

Danke! Geben wir an Johannes, unseren Illustrator weiter.

QUIG

QuiGonTim

19.10.2022, 08:52:03

Gibt es nicht einen Streit zum Erfordernis der

Grundrechtsmündigkeit

bezüglich der Freiheit der Person?

Mephisto

Mephisto

30.12.2023, 10:48:49

Gut möglich. Dazu habe ich im Epping prima facie nicht viel gefunden. Es steht lediglich geschrieben, dass die fehlende Einsichtsfähigkeit den Schutz nicht entfallen lässt, wodurch auch nicht voll Geschäftsfähige erfasst werden. Er verweist auf BVerfG, NJW 2018, 2619 (2620)


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