Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)
Persönlicher Schutzbereich: Auch Geschäftsunfähige (+)
Persönlicher Schutzbereich: Auch Geschäftsunfähige (+)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist geschäftsunfähig und steht unter Betreuung. Eines Tages wandert B erkennbar orientierungslos durch die Stadt. Streifenpolizist P bemerkt B. Da B auf Ansprache nicht reagiert, nimmt P ihn mit auf die Wache, um herauszufinden, wo B wohnt. B will aber weiterspazieren.
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Einordnung des Falls
Persönlicher Schutzbereich: Auch Geschäftsunfähige (+)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) schützt die körperliche Bewegungsfreiheit. Der sachliche Schutzbereich ist eröffnet.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Gewährleistung des Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG schützt nur Geschäftsfähige.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juri
16.1.2021, 17:54:35
Süßes Bild :-)
Christian Leupold-Wendling
16.1.2021, 19:02:27
Danke! Geben wir an Johannes, unseren Illustrator weiter.
QuiGonTim
19.10.2022, 08:52:03
Gibt es nicht einen Streit zum Erfordernis der
Grundrechtsmündigkeitbezüglich der Freiheit der Person?
Mephisto
30.12.2023, 10:48:49
Gut möglich. Dazu habe ich im Epping prima facie nicht viel gefunden. Es steht lediglich geschrieben, dass die fehlende Einsichtsfähigkeit den Schutz nicht entfallen lässt, wodurch auch nicht voll Geschäftsfähige erfasst werden. Er verweist auf BVerfG, NJW 2018, 2619 (2620)