Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)
Persönlicher Schutzbereich: Nicht erstreckbar auf jur. Personen (-)
Persönlicher Schutzbereich: Nicht erstreckbar auf jur. Personen (-)
17. August 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (12.789 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die in G ansässige R-GmbH soll aus Prestigegründen in die reiche Stadt S verlegt werden. G, die der R-GmbH ortsgebundene Ansiedlungszuschüsse gewährt hatte, verlangt die Zuschüsse zurück. Die R-GmbH sieht die Freiheit ihrer Person verletzt.
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