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Persönlicher Schutzbereich: Nicht erstreckbar auf jur. Personen (-)
einfach
schwer81 % lösen richtig
22. Juni 2026
5 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheDie in G ansässige R-GmbH soll aus Prestigegründen in die reiche Stadt S verlegt werden. G, die der R-GmbH ortsgebundene Ansiedlungszuschüsse gewährt hatte, verlangt die Zuschüsse zurück. Die R-GmbH sieht die Freiheit ihrer Person verletzt.
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