Zivilrecht
Sachenrecht
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Kein gutgläubiger Zweiterwerb einer nicht existierenden Anwartschaft
Kein gutgläubiger Zweiterwerb einer nicht existierenden Anwartschaft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
L leiht sich von E deren Ausgabe von „Jurafuchs – Die zwei Staatsexamen“. Gegenüber K erklärt sie, sie habe es von E unter Eigentumsvorbehalt erworben und könne K deshalb nur ihr Anwartschaftsrecht übertragen. K willigt ein. Kurz darauf fordert E das Buch heraus.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kein gutgläubiger Zweiterwerb einer nicht existierenden Anwartschaft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. L hat K ein Anwartschaftsrecht nach § 929 S. 1 BGB analog rechtsgeschäftlich übertragen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist es nach hM möglich, ein Anwartschaftsrecht gutgläubig zu übertragen (Zweiterwerb)?
Ja!
3. Hat K nach h.M gutgläubig ein Anwartschaftsrecht an dem Roman erworben (§§ 929 S. 1, 932 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Kann E den Roman von K herausverlangen (§ 985 BGB)?
Ja, in der Tat!
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