Zivilrecht
Sachenrecht
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Gutgläubiger Zweiterwerb vom Nichtberechtigten
Gutgläubiger Zweiterwerb vom Nichtberechtigten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E leiht sich von L deren Ausgabe von „Jurafuchs – Die Rückkehr der Prüfungsergebnisse“, die L unter Eigentumsvorbehalt von B erworben hat. Da E nun dringend Geld braucht, einigt sie sich mit dem gutgläubigen G darauf, dass sie ihm „ihr“ Anwartschaftsrecht an dem Buch überträgt und übergibt ihm das Buch.
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Einordnung des Falls
Gutgläubiger Zweiterwerb vom Nichtberechtigten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat im Zeitpunkt der Übergabe gutgläubig Eigentum an dem Buch erworben (§§ 929 S. 1, 932 Abs. 1 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat G nach der h.M. das Anwartschaftsrecht gutgläubig erworben?
Genau, so ist das!
3. Auch nach allen in der Literatur vertretenen Ansichten zum gutgläubigen Zweiterwerb des Anwartschaftsrechts hat G das Anwartschaftsrecht gutgläubig erworben.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.