Bezahlung der letzten Rate
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Campingfan C kauft von Autohändlerin A am 15.03. ein Wohnmobil. Den Kaufpreis soll er in vier Raten jeweils am 01. der vier Folgemonate bezahlen. Bis dahin behält A sich das Eigentum vor. A übergibt das Wohnmobil am 01.04. Am 01.07. bezahlt C die letzte Rate.
Diesen Fall lösen 85,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bezahlung der letzten Rate
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist C am 15.03. Eigentümerin des Wohnmobils geworden?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Am 01.04. hat C ein Anwartschaftsrecht an dem Wohnmobil erworben.
Ja!
3. Damit C das Eigentum an dem Wohnmobil am 01.07. erwirbt, muss A ihr mitteilen, dass sie die letzte Rate erhalten hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Mit Zahlung der letzten Rate erwirbt C rückwirkend (ex tunc) ab dem 01.04. Eigentum an dem Wohnmobil.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ajboby90
2.12.2023, 19:43:47
entsteht das AR am 01.04 wegen der bezahlten ersten Rate oder wegen der dann erfolgten Übergabe? (ich vermute letzteres) Und entsteht ein AR grds. immer erst mit Übergabe?
Paulah
2.12.2023, 22:37:00
Caroline Meller-Hannich in Ring/Grziwotz/Schmidt-Räntsch, NK-BGB, Band 3: Sachenrecht, 5. Auflage 2022, BGB § 929 Einigung und Übergabe, Rn. 82 schreibt dazu "Das Eigentums
anwartschaftsrechtdes Käufers entsteht mit der Übertragung des aufschiebend bedingten Eigentums nach Maßgabe der §§ 929, 158 Abs. 1. Demnach müsste das
Anwartschaftsrechtmit der Übertragung (nicht Übergabe, das ist nur ein Teil der Übertragung:
dingliche Einigung, Übergabe oder Übergabesurrogat, Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe, Berechtigung) entstehen.
HGWrepresent
28.9.2024, 09:53:12
Ihr schreibt in der zweiten Frage zu diesem Fall, das AWR entsteht am 01.04. In der Lösung wurde jedoch nicht erklärt, warum das sein soll. Ihr solltet in der Lösung die zu erfüllenden Punkte für das AWR nennen, die erst mit der Übergabe am 01.04. vorliegen.