Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Das Erlöschen der gesicherten Forderung
Sicherungsgrundschuld: Zahlung auf Grundschuld durch Sicherungsgeber (≠ persönlicher Schuldner) - Folgen für die Forderung
Sicherungsgrundschuld: Zahlung auf Grundschuld durch Sicherungsgeber (≠ persönlicher Schuldner) - Folgen für die Forderung
20. Mai 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Tochter T nimmt bei der G-Bank einen Kredit auf. Zur Sicherheit wird eine Grundschuld zulasten des Grundstück des Vaters V bestellt. V tilgt nun den Kredit bei Fälligkeit. Wie ist die Rechtslage?
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Einordnung des Falls
Sicherungsgrundschuld: Zahlung auf Grundschuld durch Sicherungsgeber (≠ persönlicher Schuldner) - Folgen für die Forderung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Zahlung des V entsteht eine Eigentümergrundschuld.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Darlehensrückzahlungsanspruch geht unter.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Vorschrift des §1143 BGB findet unmittelbare Anwendung mit der Folge, dass die Forderung kraft Gesetzes auf V übergeht.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Bis zur Abtretung kann die G-Bank die Rückzahlungsforderung trotzdem geltend machen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
benjaminmeister
18.3.2025, 17:08:27
Die Formulierung ist sehr ungünstig, wenn man darauf hinaus will, dass der V hier eigentlich nur auf die Grund
schuldleistet. "tilgt den Kredit" klingt nämlich so, als ob V auf den Rückzahlungsanspruch leistet. Besser wäre es zu schreiben "V zahlt Summe X an die Bank.". Dann kann nämlich greifen, dass ein vom
Schuldner personenverschiedener Eigentümer regelmäßig nur auf die Grund
schuldleistet.
Clara.annie
15.4.2025, 17:12:09
Ich schließe mich der bereits kommentierten Kritik an. Grundsätzlich kann ein Eigentümer, der nicht
Schuldner ist, auch die Hauptforderung tilgen. Er macht es nur grds. nicht. Aber es ist möglich. Wenn nun im SV ausdrücklich drin steht, dass der Vater die Darlehensforderung tilgt, geh ich auch davon aus, dass er die Forderung tilgen will und diese sich nach 267, 362 I erfüllt.