Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
Inhalt der Baugenehmigung 3: Bauplanungsrecht
Inhalt der Baugenehmigung 3: Bauplanungsrecht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
R möchte eine Lagerhalle errichten und beantragt eine Baugenehmigung. Das genehmigungspflichtige Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig, es fehlen aber gesetzlich vorgeschriebene Rettungswege. Die Behörde erteilt R die Baugenehmigung mit der Auflage, Rettungswege einzurichten.
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Einordnung des Falls
Inhalt der Baugenehmigung 3: Bauplanungsrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Lagerhalle, die R errichten möchte, ist eine bauliche Anlage im Sinne der anwendbaren Landesbauordnung. Sie ist genehmigungspflichtig und kann damit Gegenstand eines Baugenehmigungsverfahrens sein.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für ein genehmigungspflichtiges Vorhaben prüft die Genehmigungsbehörde, ob das Vorhaben genehmigungsfähig ist.
Genau, so ist das!
3. Die geplante Lagerhalle ist bauplanungsrechtlich zulässig, mangels hinreichender Rettungswege aber bauordnungsrechtlich unzulässig und damit in der beantragten Form nicht genehmigungsfähig.
Ja, in der Tat!
4. Mangels Genehmigungsfähigkeit darf die Behörde die Baugenehmigung nicht erteilen. Das Vorgehen der Behörde ist rechtswidrig.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tigerwitsch
29.4.2021, 16:31:30
Klasse, dass Ihr nun ein Kapitel zum Baurecht eingeführt habt 👍🏻👍🏻👍🏻 Ich freue mich schon auf weitere Fälle 😊
Claudia
30.4.2021, 09:37:04
Es wäre klasse, die LBO BW noch öfter als Beispiel anzuführen, da hier eine Verlinkung des Gesetzestextes gegeben ist.
Lukas_Mengestu
30.4.2021, 11:39:45
Vielen Dank für den Hinweis, Claudia. Das werden wir zukünftig gerne noch mehr einbauen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
ahimes
1.2.2024, 15:50:35
Hallo Jurafuchs, Vlt passt das hier nicht 100% rein, aber ich suche vergebens nach einer vergleichbaren Vorschrift wie den § 74 Abs. 3 BauO NRW für Niedersachsen. Gibt es ergo in NDS nicht die Möglichkeit, dass die Bauaufsichts
behördeder Bauherrin eine Auflage erteilt, nicht ?
QuiGonTim
6.9.2022, 08:43:17
Es wurde ja häufiger moniert, dass nur eine begrenzte Auswahl der landesrechtlichen Normen zitiert wird. M.E. ist das alles andere als schädlich. Durch das Suchen der Normen in der jeweils einschlägigen Bauordnung lernt man ihre Struktur noch besser kennen. Der Lerneffekt ist größer.
Nora Mommsen
8.9.2022, 12:00:21
Hallo QuiGonTim, danke dir für dein Feedback und schön, dass du darin den Lerneffekt sehen kannst! Viele Grüße, Nora für das Jurafuchs-Team
Natze
27.8.2024, 20:59:19
help! ich finde nicht den entsprechenden LBO BW § nicht 😅
Leo Lee
1.9.2024, 11:33:34
Hallo Natze, vielen Dank für die sehr gute Frage! Beachte, dass nicht in jeder BO eine Parallelvorschrift existiert (dies ist dann u.a. auch für den 36 VwVfG) relevant :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Natze
2.9.2024, 16:50:31
Danke Leo! :) Ich habe es für BaWü auch rausbekommen: bei uns wird die VwVfG angewendet.
Faby
16.10.2024, 19:43:17
Könnte die
Behördedann auch eine Baugenehmigung erteilen mit der Auflage, dass alle bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden? 😅
Timurso
16.10.2024, 22:01:05
Ich denke, das wäre als Auflage zu unbestimmt.