Selbständiger Lieferantenregress § 445a Abs. 1 BGB
27. Mai 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Autohändler A kauft bei Hersteller F einen mintgrünen Fiat 500. A verkauft ihn an die Studentin S. Nach einer Woche stellt S fest, dass bei dem Fiat wegen eines Herstellungsfehlers Öl ausläuft. Sie verlangt von A Nachbesserung. A bessert nach. Dies kostet ihn €200. F hat den Fehler nicht verschuldet.
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Einordnung des Falls
Selbständiger Lieferantenregress § 445a Abs. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S konnte von A Nachbesserung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. A kann die Kosten der Nacherfüllung (€200) im Wege des Schadensersatzes von F verlangen (§§ 437 Nr. 3, 280ff. BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Mangels Verschulden des F kann A die Nacherfüllungskosten nicht von F ersetzt verlangen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dolusdave
1.12.2021, 23:38:52
Wäre die korrekte Anspruchsgrundlage hier 439 Abs. 2, 445a Abs. 1 S.1?

Lukas_Mengestu
2.12.2021, 10:55:16
Hallo Dolusdave, § 445a Abs. 1 S. 1 BGB ist eine eigenständige Anspruchsgrundlage und nicht bloß eine Verweisungsnorm wie § 437 BGB (vgl. Faust, in: BeckOK-BGB, 60.Ed. 1.11.2021, § 445a RdNr. 17). § 439 Abs. 2 BGB mitzuzitieren ist insoweit nicht zwingend, aber aus Klarstellungsgründen völlig in Ordnung. Deutlich machen würde ich aber, dass sich der Anspruch direkt aus § 445a Abs. 1 S. 1 BGB ergibt. Möglichkeit 1: § 445a Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 439 Abs. 2 BGB. Möglichkeit 2. "A könnte gegen F gemäß § 445a Abs. 1 BGB einen Regressanspruch wegen der Nach
erfüllungskosten haben, die er nach § 439 Abs. 2 BGB gegenüber S zu tragen hat". Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Trent925
30.11.2023, 14:30:38

Nora Mommsen
30.11.2023, 18:00:50
Hallo Trent925, danke für deine Frage! Diese Information ergibt sich aus dem Sachverhalt. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Trent925
30.11.2023, 19:11:52
AngeD
8.4.2025, 17:08:40
Wie wäre es zu beurteilen, wenn ein selbstständiger
Erfüllungsgehilfeeinen
Schadenverursacht (zB Subunternehmer); kann auf diesen auch zurückgegriffen werden? Also zB A ist Hauptunternehmer und vereinbart mit B eine Leistung. Um diese Leistung zu erfüllen schließt er einen Vertrag mit C. C schädigt nun den B. B nimmt A aus Vertragsverletzung in Haftung. Kann A den C wiederum aus eigener Vertragsverletzung in Haftung nehmen? § 445 a greift schon nicht, weil es sich nicht um eine Sache, sondern Dienstleistung handelt, oder wäre hier eine Analogie denkbar? Weiterhin ist § 445a ja auch auf zwei Unternehmer untereinander anwendbar, oder (siehe § 445a IV,
§ 377 HGB)?