Selbständiger Lieferantenregress § 445a Abs. 1 BGB
5. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Autohändler A kauft bei Hersteller F einen mintgrünen Fiat 500. A verkauft ihn an die Studentin S. Nach einer Woche stellt S fest, dass bei dem Fiat wegen eines Herstellungsfehlers Öl ausläuft. Sie verlangt von A Nachbesserung. A bessert nach. Dies kostet ihn €200. F hat den Fehler nicht verschuldet.
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Einordnung des Falls
Selbständiger Lieferantenregress § 445a Abs. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S konnte von A Nachbesserung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja!
2. A kann die Kosten der Nacherfüllung (€200) im Wege des Schadensersatzes von F verlangen (§§ 437 Nr. 3, 280ff. BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Mangels Verschulden des F kann A die Nacherfüllungskosten nicht von F ersetzt verlangen.
Nein, das trifft nicht zu!
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