Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kein dringendes betriebliches Erfordernis (Hintergrund)
Kein dringendes betriebliches Erfordernis (Hintergrund)
19. Juli 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (15.489 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aufgrund zurückgehender Aufträge will Arbeitgeber A im gleichen Umfang Personal reduzieren. A kündigt Maschinenbauer M deshalb ordentlich. Der Auftragsrückgang könnte allerdings durch den Abbau von Überstunden der anderen Arbeitnehmer ausgeglichen werden.
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