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Klassisches Klausurproblem

Supermarktmitarbeiter S wird häufig gegen andere Mitarbeiter gewalttätig. Daraufhin drohen diese Mitarbeiter mit ihrer Kündigung, wenn Arbeitgeber A den S nicht entlässt. A kündigt S sofort fristlos.

Einordnung des Falls

Unechte Druckkündigung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Eine außerordentliche Kündigung kann auch auf den von außen kommenden wirtschaftlichen Druck gestützt werden (§ 626 Abs. 1 BGB).

Ja, in der Tat!

Zur außerordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber auch dann berechtigt sein, wenn er nur durch die Entlassung des Arbeitnehmers einen eigenen unzumutbaren Schaden infolge Drucks von außen von sich abwenden kann (Druckkündigung). Dies ist der Fall, wenn Dritte den Arbeitgeber beispielsweise durch Boykottmaßnahmen oder Androhung von Massenkündigungen zur Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers zwingen wollen (Druckkündigung). Es ist zwischen echter und unechter Druckkündigung zu unterscheiden.

2. Es liegt hier eine echte Druckkündigung vor.

Nein!

Eine echte Druckkündigung wird allein deswegen vorgenommen, weil von außen oder innerhalb des Betriebs erheblicher Druck auf den Arbeitgeber ausgeübt wird, ohne dass ein personen- oder verhaltensbedingter Kündigungsgrund vorliegt, und dem Arbeitgeber infolge des Drucks wirtschaftliche Nachteile drohen, die er nur durch Kündigung abwehren kann. Ist jedoch beim Arbeitnehmer ein verhaltens- oder personenbedingter Kündigungsgrund tatsächlich vorhanden, auf den sich ein Dritter beruft, um den Arbeitgeber zur Kündigung dieses Arbeitnehmers zu bewegen, handelt es sich um eine unechte Druckkündigung. Dabei ist nicht der ausgeübte Druck der eigentliche Kündigungsgrund, sondern das zugrundeliegende Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Durch Gewalttätigkeiten gegen Mitarbeiter hat S schuldhaft vertragliche Pflichten verletzt, sodass künftig störungsfreie Vertragserfüllung nicht zu erwarten ist. Da ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund vorliegt, liegt eine unechte Druckkündigung vor.

3. Eine unechte Druckkündigung wird somit nach den Voraussetzungen einer verhaltens- oder personenbedingten Kündigung geprüft.

Genau, so ist das!

Da in Fällen der unechten Druckkündigung der durch Dritte ausgeübte Druck auf den Arbeitgeber nicht der eigentliche Grund der Kündigung ist, sondern das zugrundeliegende Fehlverhalten des Arbeitnehmers, handelt es sich bei der unechten Druckkündigung um einen Fall der Kündigung aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen. Die Rechtsmäßigkeit einer unechten Druckkündigung wird daher wie bei jeder anderen verhaltens- oder personenbedingten Kündigung geprüft.

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