Exkulpation
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
R bucht eine Pauschalreise bei V. Als sie im gebuchten Hotel einchecken will, nennt sie versehentlich eine falsche Buchungsnummer und bekommt ein falsches Zimmer zugewiesen. Das Zimmer entspricht nicht dem Gebuchten. R berichtet V hiervon. V entgegnet, dass dies allein Rs Schuld sei.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Exkulpation
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das falsche Zimmer stellt einen Mangel dar (§ 651i Abs. 2 BGB). Diesen hat R dem V auch angezeigt (§ 651o BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat den Mangel auch verschuldet (§ 651n Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Insa
5.8.2023, 17:05:59
Die Fragen zum Reiserecht sind super! Ihr habt hier bei der letzten Antwort § 651 ohne Buchstaben verlinkt, den gibt es nicht mehr. Könnt ihr das kleine n noch hinzufügen?
Wendelin Neubert
30.8.2024, 18:43:53
Danke für Dein Lob, liebe @[Insa](150098)! Das motiviert uns sehr, weiterhin unser bestes zu geben und die Jurafuchs-Lerninhalte weiter zu vervollständigen und zu verbessern. Danke auch für Deinen Hinweis auf das fehlerhafte Normzitat. Wir haben das kleine „n“ in § 651n BGB in dieser und den vorangehenden Aufgaben noch hinzugefügt. Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team