Exkulpation

23. November 2024

4,6(1.108 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

R bucht eine Pauschalreise bei V. Als sie im gebuchten Hotel einchecken will, nennt sie versehentlich eine falsche Buchungsnummer und bekommt ein falsches Zimmer zugewiesen. Das Zimmer entspricht nicht dem Gebuchten. R berichtet V hiervon. V entgegnet, dass dies allein Rs Schuld sei.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Exkulpation

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Das falsche Zimmer stellt einen Mangel dar (§ 651i Abs. 2 BGB). Diesen hat R dem V auch angezeigt (§ 651o BGB).

Genau, so ist das!

Wann ein Mangel vorliegt, bestimmt § 651i Abs. 2 BGB. R wurde in einem Hotelzimmer untergebracht, welches nicht der Buchung entspricht. Es liegt also eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vor, also ein Mangel (§ 651i Abs. 2 S. 1 BGB). Den Mangel hat R V auch angezeigt i.S.d. § 651o BGB.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. V hat den Mangel auch verschuldet (§ 651n Abs. 1 BGB).

Nein, das trifft nicht zu!

Es besteht eine gesetzliche Vermutung, dass der Reiseveranstalter den Mangel verschuldet hat (vgl. § 651n Abs. 1 BGB: „es sei denn“). Von dieser Vermutung kann sich der Reiseveranstalter aber gemäß § 651n Abs. 1 Nr. 1-3 BGB exkulpieren. Eine Exkulpation ist nach § 651n Abs. 1 Nr. 1 BGB möglich, wenn der Mangel vom Reisenden verschuldet ist, also vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Hier hat R aus Versehen eine falsche Buchungsnummer genannt. Deswegen wurde ihr ein falsches Zimmer zugewiesen. Somit hat R den Mangel verschuldet, nicht V. V kann sich exkulpieren und muss nicht haften.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

IN

Insa

5.8.2023, 17:05:59

Die Fragen zum Reiserecht sind super! Ihr habt hier bei der letzten Antwort § 651 ohne Buchstaben verlinkt, den gibt es nicht mehr. Könnt ihr das kleine n noch hinzufügen?

Wendelin Neubert

Wendelin Neubert

30.8.2024, 18:43:53

Danke für Dein Lob, liebe @[Insa](150098)! Das motiviert uns sehr, weiterhin unser bestes zu geben und die Jurafuchs-Lerninhalte weiter zu vervollständigen und zu verbessern. Danke auch für Deinen Hinweis auf das fehlerhafte Normzitat. Wir haben das kleine „n“ in § 651n BGB in dieser und den vorangehenden Aufgaben noch hinzugefügt. Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen