Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Ermessensnichtgebrauch (Fall 1)
Ermessensnichtgebrauch (Fall 1)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V plant eine Kundgebung der Initiative „KOP“. Kurz vor der Versammlung erhält V einen formell rechtmäßigen Bescheid der Behörde B, die angibt, sie müsse die Versammlung nach § 15 Abs. 1 VersG untersagen, weil es Anhaltspunkte gibt, dass es zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kommen wird.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ermessensnichtgebrauch (Fall 1)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das formell rechtmäßige Versammlungsverbot müsste materiell rechtmäßig sein. Der Tatbestand liegt vor.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 15 Abs. 1 VersG sieht das Verbot der Versammlung als zwingende Rechtsfolge vor.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Bs Entscheidung ist auf Rechtsfolgenseite inhaltlich durch das Gericht vollumfänglich überprüfbar.
Nein!
4. B erkannte nicht, dass ihr ein Ermessensspielraum zustand. Sie handelte deswegen ermessensfehlerhaft.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ehemalige:r Nutzer:in
6.12.2023, 10:45:18
hallo liebes JF-Team, ihr könntet bzgl. der gerichtlichen Grenze der Nachüberprüfbarkeit von
Ermessensentscheidungennoch anmerken, dass sich diese Grenze aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 III GG) ergibt. Die Judikative kann die Exekutive nicht im Kernbereich einschränken sondern nur kontrollieren, ob sie ihre Befugnisse, welche sie ihrerseits von der Legislative erhalten hat, rechtmäßig ausübt. So hat man auch das „Warum“ vor Augen. liebe grüße Benny :)
Nora Mommsen
7.12.2023, 16:37:51
Hallo Benny0707, danke dir für die Anregung! Wir haben es hier noch ergänzt. Generell wird es solche Ausführungen allerdings häufiger bei den Einführungsaufgaben geben oder wenn der Punkt im Rahmen einer Argumentation herangezogen wird. Das bei jeder Aufgabe mit Ermessensspielraum zu ergänzen, sprengt die Übersichtlichkeit fürs Lernen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team