Ermessensnichtgebrauch (Fall 1)

15. Oktober 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V plant eine Kundgebung der Initiative „KOP“. Kurz vor der Versammlung erhält V einen formell rechtmäßigen Bescheid der Behörde B, die angibt, sie müsse die Versammlung nach § 15 Abs. 1 VersG untersagen, weil es Anhaltspunkte gibt, dass es zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kommen wird.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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