Ermessensnichtgebrauch (Fall 2)

17. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Ein Gesetz sieht für einige Hunderassen (im Gesetz aufgelistet) einen Leinenzwang vor. H geht mit seinem Kampfhund, der auf der Liste steht, ohne Leine spazieren. Polizistin P denkt, dass es sich nicht um einen Kampfhund handele und dass sie deswegen nicht einschreiten dürfe.

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Taxifahrerin T bekommt erstmalig ein Bußgeld, weil sie ihr Taxi kurz im Halteverbot abgestellt hat. Nach einem Gesetz kann die Ordnungsbehörde bei Regelverstößen im Straßenverkehr ein Fahrverbot aussprechen. Behörde B erteilt T formell rechtmäßig ein zweimonatiges Fahrverbot.

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