Befriedigungsrecht gem. § 1003 BGB
30. Juni 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft von V einen Ventilator. Als eines der Rotorblätter kaputt geht, repariert K dieses. Später stellt sich heraus, dass der Kaufvertrag und die Übereignung nichtig waren. Als K dies erfährt, möchte er den Ventilator zurückgeben und verlangt Ersatz für die Verwendungen.
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Einordnung des Falls
Befriedigungsrecht gem. § 1003 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bestand zum Zeitpunkt der Verwendung eine Vindikationslage?
Ja, in der Tat!
2. K hat daher einen Verwendungsersatzanspruch nach § 994 Abs. 1 BGB.
Ja!
3. Ks Anspruch ist erst bei Genehmigung der Rücknahme der Sache fällig (§ 1001 S. 1 BGB). Ist V verpflichtet die Genehmigung zu erteilen bzw. die Sache zurücknehmen?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. K hat daher ein Befriedigungsrecht, falls V die Verwendungen nicht genehmigt.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
LaulauAC
10.4.2024, 00:14:18
Was passiert mit der Differenz, sollte der Ertrag der Verwertung der Sache nicht die Höhe der
Verwendungdecken? Geht der Besitzer insoweit leer aus?
Quarklo
24.7.2024, 18:36:42
Nein, der Anspruch auf
Verwendungsersatzerlischt insoweit, wie er durch den Verkauf befriedigt wird. Im Übrigen bleibt der Anspruch bestehen
Taunus84
14.8.2024, 17:42:48
Wie ist es andersherum, wenn ich durch die Verwertung mehr heraus bekomme, als ich an
Verwendungen gezahlt habe? Hat der Eigentümer dann einen Anspruch gegen mich?
JulianF
15.8.2024, 20:42:29
@[Taunus84](260794) Nein, das Eigentum am überschüssigen
Geldgeht schon ex lege auf den Eigentümer über, § 1247 S. 2
Katharina H.
25.3.2025, 15:07:09

prefi
3.4.2025, 19:10:03
@[Katharina H.](243974) Der
Kaufvertragund die
dingliche Einigungsind laut des Sachverhalts ex tunc nichtig, sodass der
Kaufvertragals nicht geschlossen anzusehen ist. Aus einem nichtigen (=nicht vorhandenen)
Kaufvertragkönnen auch keine Gewährleistungsrechte entstehen, denn diese setzen einen wirksamen (!)
Kaufvertragvoraus.
sparfüchsin
26.5.2025, 16:22:54
Kann mir nochmal jemand sagen, was nun die antwort auf das Problem ist: Ist 1000 als
Zurückbehaltungsrechtnun ein RzB iSd 986, das dem Eigentümer bei 985 entgegengehalten werden kann?
Timurso
26.5.2025, 18:18:48
Nein. Andernfalls würde das zum abstrusen Ergebnis führen, dass für spätere
Verwendungen kein
Verwendungsersatzanspruchmehr besteht, da mit dem RzB das EBV entfallen würde.