Befriedigungsrecht gem. § 1003 BGB
15. August 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft von V einen Ventilator. Als eines der Rotorblätter kaputt geht, repariert K dieses. Später stellt sich heraus, dass der Kaufvertrag und die Übereignung nichtig waren. Als K dies erfährt, möchte er den Ventilator zurückgeben und verlangt Ersatz für die Verwendungen.
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