Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Vermögensbegriff 7 - Täuschungsbedingter Verzicht auf nichtige Ansprüche aus verbotenen oder sittenwidrigen Rechtsgeschäften (§§134, 138 BGB)
Vermögensbegriff 7 - Täuschungsbedingter Verzicht auf nichtige Ansprüche aus verbotenen oder sittenwidrigen Rechtsgeschäften (§§134, 138 BGB)
18. August 2025
25 Kommentare
4,8 ★ (19.881 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die engen Freunde T und M brauchen dringend Geld. M steht Schmiere. T entwendet währenddessen bei Oma O €2.000. Es war vereinbart, dass der Erlös geteilt wird. Gegenüber M behauptet T, dass er nur €1.000 erbeutet habe. M verlangt von T daher nur €500.
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