Erbvertrag - vetragsmäßige Verfügung (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E hat seinen Lebensgefährten L in einem formgültigen Erbvertrag als Erben eingesetzt. Daneben hat er in dem Vertrag noch den T zum Testamentsvollstrecker ernannt und der Nichte N ein Vermächtnis an seiner teuren Münzsammlung eingeräumt. In letzter Zeit kriselt es jedoch in der Beziehung und auch der Kontakt zu T und N hat sich verlaufen.
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Einordnung des Falls
Erbvertrag - vetragsmäßige Verfügung (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann E die Erbeinsetzung des L einseitig durch Testament widerrufen?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann E die Ernennung des T zum Testamentsvollstrecker einseitig durch Testament widerrufen?
Ja!
3. Kann E das Vermächtnis der N einseitig durch Testament widerrufen?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Martin
6.8.2023, 23:05:02
Liebe Jurafüchse, Wie erkennt man, ob die Verfügung einseitig vertragsmäßig oder nicht-vertragsmäßig ist. Ist das anhand des Rechtsbindungswilles zu erkennen? LG
Quarklo
15.7.2024, 21:47:41
Die Unterscheidung erfolgt anhand der Interessen des Vertragspartners. Entscheidend ist die Frage, ob der Vertragspartner ein Interesse an der Bindungswirkung der Verfügung hat. Wenn, wie hier, ein Dritter begünstigt ist, zu dem der Vertragspartner keinerlei Beziehung hat, ist nicht davon auszugehen
Diaa
16.10.2023, 12:10:50
Ich glaube, in der letzten Antwort der letzten Frage habt ihr euch verschrieben. Da ste 2 mal "L". Eigentlich sollte es einmal "N" und einmal "E" heißen.