Öffentliches Recht

Grundrechte

Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)

Meinungsbildende Tatsachenbehauptungen, die weder eindeutig erwiesen noch eindeutig widerlegt sind

Meinungsbildende Tatsachenbehauptungen, die weder eindeutig erwiesen noch eindeutig widerlegt sind

17. August 2025

5 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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O möchte die DDR-Vergangenheit aufklären. Er verfasst einen Beitrag über Politiker P und wirft diesem vor, Inoffizieller Mitarbeiter (IM) der Stasi gewesen zu sein. Stasi-Akten über P, die dies belegen oder widerlegen könnten, waren vernichtet worden. P erstattet Anzeige gegen O.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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